Liebe Fahrgäste,


als Verkehrsunternehmen sind wir nach der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 Art. 25 verpflichtet, Sie über die Fahrgastrechte zu informieren.

 

Den vollständigen Verordnungstext können Sie <HIER> einsehen.

 

Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.

 

Ihre VSF GmbH