Liebe Fahrgäste,
als Verkehrsunternehmen sind wir nach der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 Art. 25 verpflichtet, Sie über die Fahrgastrechte zu informieren.
Den vollständigen Verordnungstext können Sie <HIER> einsehen.
Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Ihre VSF GmbH