Liebe Fahrgäste,
seit dem 01.01.2021 ist die Maskenpflicht Bestandteil der Beförderungsbedingungen.
Auf der Bund-Länder-Konferenz am 19.01.2021 wurde vereinbart, dass ab dem 25.01.2021 nur noch
- medizinische Masken (OP-Masken), FFP2-Masken oder KN95/N95-Masken
im ÖPNV zu tragen sind. Seit 02.02.2021 dürfen ebenfalls Masken der Marke "Livenguard (Modell Pro Mask)" getragen werden.
Selbst genähte Stoffmasken oder Schals sind nicht mehr zulässig.
Bitte beachten Sie diese Änderung!
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund, Ihre VSF GmbH